Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

S. Webendorfer, G. Frey, K. Hupfer, O. Zumstein

Abstract aus dem Handbuch der Arbeitsmedizin:

Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) ist ein fester Bestandteil des integrierten betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Neben der Information zu Gesundheitsthemen und der Früherkennung deckt dieser Prozess den tertiär präventiven Bereich des BGM ab. In einem für den Betrieb standardisierten Rahmen wird für die Mitarbeiter der Wiedereingliederungsprozess nach mehreren kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeiten oder nach einer langen Erkrankung gestaltet. Dies kann auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung oder anderer innerbetrieblicher Absprachen erfolgen. Für den Erfolg der Maßnahme ist die Zusammenarbeit der Betriebsleitung, des Personalverantwortlichen, der Mitarbeitervertretung und des Betroffenen selbst unabdingbar. Der Betriebsarzt kann den Prozess immer positiv unterstützen, moderieren oder sogar in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten initiieren. Dabei sind das Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter und der besondere Schutz der medizinischen Information durch die ärztliche Schweigepflicht ein wichtiger Erfolgsfaktor. Betriebsärzte kennen die Anforderungen und Arbeitsplätze der Beschäftigten besser als der behandelnde Hausarzt und können ihr Wissen um die gesundheitlichen Einschränkungen gezielt für die Planung des Return-to-work-Prozesses und die entsprechenden Empfehlungen für den Betrieb nutzen.

Der Arbeitgeber sollte organisatorische Strukturen schaffen, die Krankheitszeiten der Mitarbeiter entsprechend zu erfassen, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung des BEM nachkommen zu können. Das gilt gleichermaßen für große Unternehmen wie auch für die kleinen und mittelgroßen Betriebe (KMU). Die Teilnahme des betroffenen Mitarbeiters am BEM ist immer freiwillig. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Am Anfang des Prozesses steht immer ein sogenanntes BEM-Gespräch, in dem die Situation des Mitarbeiters und die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit im Betrieb besprochen werden.

In diesem BEM-Gespräch wird auch entschieden, ob eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell zum Einsatz kommen soll. Bei der Organisation des BEM im Betrieb sind eine standardisierte Vorgehensweise, das Vorhandensein von Fachexpertise und eine gute Zusammenarbeit der im Prozess involvierten Einheiten die Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme. Für den Mitarbeiter stehen der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und letztlich die soziale Sicherheit im Vordergrund. Der Arbeitgeber kann bei diesem Prozess seine Fürsorgepflicht beweisen und profitiert durch den Erhalt der Arbeitskraft und vom Fachwissen der meist erfahrenen Mitarbeiter in seiner Organisation. Das BEM hat letztendlich auch für die Krankenversicherungen und Sozialversicherungsträger eine große Bedeutung. Jeder über eine längere Zeit Erkrankte, der erfolgreich ins Arbeitsleben zurückkehren kann, wird wieder zum Arbeitnehmer, der regelmäßig seine Beiträge zum Sozialversicherungssystem leistet.

 

Zitierweise:
Webendorfer S, Frey G, Hupfer K, Zumstein O (2019). Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). In: Letzel S, Nowak D (Hrsg): Handbuch der Arbeitsmedizin. Kap. A II–5, 53. Erg.Lfg., ecomed Medizin, Landsberg

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