J. Forberg, M. Biersack, G. Huber
Den kompletten Artikel können Sie in unserem "Handbuch der Umweltmedizin" nachlesen
Zusammenfassung
Der Begriff Altlasten umfasst Altstandorte und Altablagerungen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Mögliche Ursachen für deren Entstehung sind beispielsweise der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Behandlung, Lagerung oder Ablagerung schadstoffhaltiger Abfälle. Den Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
regelt in Deutschland das Bundes-Bodenschutzgesetz mit der zugehörigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Ziel des nachsorgenden Bodenschutzes ist es, die von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwehren und die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Die Beurteilung möglicher, von einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehenden Gefahren erfolgt dabei wirkungspfad- und
nutzungsbezogen unter Berücksichtigung der Wirkungspfade Boden-Grundwasser, Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze. Je nach örtlichen Gegebenheiten können auch weitere Wirkungspfade betroffen sein. Ausgehend von einem Anfangsverdacht erfolgt die Altlastenbearbeitung prioritätsbezogen
und stufenweise. Im Rahmen der Amtsermittlung erfolgt zunächst die Erfassung und (historische) Erkundung der Verdachtsfläche. Gibt es konkrete Hinweise auf einen möglichen Schadstoffeintrag in den Untergrund, so folgen im Rahmen der Orientierenden Untersuchung erste analytische Untersuchungen des Untergrunds. Erhärtet sich der Altlastenverdacht, so hat der Pflichtige eine Detailuntersuchung durchzuführen bzw. zu veranlassen. Zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse werden die schadstoff- und wirkungspfadspezifischen Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV herangezogen.
Basierend auf der Detailuntersuchung wird eine abschließende Gefährdungsabschätzung erstellt, auf
deren Grundlage über die Notwendigkeit vonMaßnahmen zurGefahrenabwehr entschieden wird. Sind solche Maßnahmen erforderlich, so folgen Sanierungsuntersuchung und -planung. Zur Sanierung von Boden- und Grundwasserkontaminationen steht eine Vielzahl möglicher Verfahren zur Verfügung. Zu unterscheiden sind dabei Dekontaminationsmaßnahmen, bei denen der Schadstoff dauerhaft aus dem Boden entfernt wird, und Sicherungsmaßnahmen, bei welchen der Schadstoff zwar im Boden verbleibt, eine weitere Ausbreitung jedoch verhindert oder minimiert wird. Welche Sanierungsverfahren im jeweiligen Einzelfall am besten geeignet sind, hängt neben schadstoffspezifischen Eigenschaften auch von zahlreichen weiteren Faktoren, wie hydrogeologischen Gegebenheiten, Nutzung oder Zugänglichkeit der Fläche ab. Darüber hinaus kann möglichen Gefahren auch über den Erlass von Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen begegnet werden. Um den Erfolg der ergriffenen Maßnahme sicherzustellen, kann eine längerfristige Überwachung als Nachsorgemaßnahme notwendig sein. Erst wenn von einer Fläche dauerhaft keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, kann sie aus dem Altlastenverdacht entlassen werden.
Zitierweise:
Forberg J, Biersack M, Huber G (2021). Altlasten. In: Wichmann HE, Fromme H (Hrsg.), Handbuch der Umweltmedizin, Kap. IV-2.2, 69. Erg.-Lfg. ecomed Medizin, Landsberg
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