S. Koth, K. Hochgatterer
Zusammenfassung:
Ausgehend von einembreiten Verständnis der Arbeitsmedizinwerden in diesem Kapitel zuerst die Tätigkeitsbereiche der in diesem Gebiet inÖsterreich agierenden Berufsgruppen skizziert, bevor ein Überblick über die nationalen rechtlichen Regelungen, die die Basis für einen bedeutenden Teilbereich der arbeitsmedizinischen Aufgaben bilden, gegeben wird. Zudem wird das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen in Österreich sowie die zur Vermeidung von Berufskrankheiten vorgesehene arbeitsmedizinische Vorsorge („Gesundheitsüberwachung“) skizziert. Die überblicksmäßige Darstellung der Aufgaben der inner- und außerbetrieblichen Ansprechpartner von Arbeitsmedizinern bildet den Abschluss des Beitrags.
Die Akteure auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin in Österreich sind vorrangig Arbeitsmediziner, darüber hinaus sind auch Arbeitsmedizinische Fach-Assistenten und Organisationsmediziner auf diesem Gebiet tätig. Nur für die erste Gruppe existieren derzeit detaillierte rechtliche Regelungen. Arbeitsmediziner beraten Unternehmen in allen Fragen der Gesundheit und Leistungsfähigkeitdes Menschen und haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Die beiden Säulen Arbeitnehmerschutz und Gesundheitsförderung/allgemeine Präventivmedizin bilden daher die Eckpfeiler des Leistungsspektrums von Arbeitsmedizinern, verbunden durch das Eingliederungsmanagement als beide Bereiche verbindende Brücke.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bildet die Basis für die arbeitsmedizinische Tätigkeit. Es legt die Pflicht zur Einrichtung einer arbeitsmedizinischen Betreuung in Unternehmen fest und definiert mit den sogenannten Präventionszeiten dessen zeitlichen Mindestumfang. Ebenso ist imASchG die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung festgehalten, darunter ist die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie das Festlegen von Präventionsmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren sieht das ASchG die Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen vor, deren Durchführungsrichtlinien durch die Verordnung Gesundheitsüberwachung (VGÜ) am Arbeitsplatz definiert werden.
In Österreich gibt es 53 Erkrankungen bzw. Krankheitsgruppen, die als Berufskrankheiten anerkannt sind. Die häufigsten Fälle betreffen seit vielen Jahren die Lärmschwerhörigkeit, gefolgt von Hauterkrankungen und bösartigen Neubildungen. Im Jahr 2020 haben sich COVID-19-bedingt die Infektionskrankheiten an die zweite Stelle gesetzt.
Die wesentlichsten innerbetrieblichen Kooperationspartner für Arbeitsmediziner sind in fachlicher Hinsicht die Sicherheitsfachkräfte und die Arbeitsmedizinischen Fach-Assistenten, in strategischer Hinsicht neben den Arbeitgebern die Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen. Die Arbeitsinspektion als Aufsichtsbehörde und die Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sind die beiden wichtigsten Institutionen, mit denen Arbeitsmediziner außerbetrieblich interagieren
Zitierweise:
Koth S, Hochgatterer K (2022). Arbeitsmedizin in Österreich. In: Letzel S, Nowak D (Hrsg): Handbuch der Arbeitsmedizin, Kap. A V–1, 64. Erg.-Lfg. ecomed Medizin, Landsberg
Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Klinische Arbeitsmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention
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