H. Gieretz, E. Ludolph
Den kompletten Beitrag können Sie in unserem Buch "Begutachtung in der Kardiologie" nachlesen.
Zeitlicher Zusammenhang
Der zeitliche Zusammenhang ist eine unverzichtbare, wenn auch nicht ausreichende Voraussetzung zur Sicherung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer zu diskutierenden Einwirkung und einer Veränderung im Bereich des Herzens. Unter zeitlichem Zusammenhang ist grundsätzlich das zeitliche Zusammentreffen von äußerem Ereignis und Funktionsstörungen des Herzens zu verstehen. Fehlt dieser unmittelbare zeitliche Zusammenhang, fehlt ein Indiz für den ursächlichen Zusammenhang. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch krankheits-/verletzungsspezifische Ausnahmen, die dazu führen, dass der zeitliche Zusammenhang zwischen (Unfall-)Ereignis und Hinweisen auf eine Mitbeteiligung des Herzens auch dann zu bejahen ist, wenn sich Zeichen einer Mitbeteiligung des Herzens bis zu einem Intervall von längstens 72 Stunden (3 Tage) ab dem als ursächlich zu diskutierenden (Unfall-)Ereignis ergeben.
Die Erklärungen für dieses Intervall sind wie folgt:
Fehlen bis zum Ablauf von 72 Stunden trotz regelhafter Diagnostik Hinweise auf Unfallfolgen im Bereich des Herzens, löst dieser Zeitablauf in aller Regel den Kausalzusammenhang. Von den Fällen, bei denen das einen Unfallzusammenhang anzeigende Intervall objektiv überschritten ist, sind die Fälle zu unterscheiden, in denen es nur vermeintlich – aufgrund diagnostischer Defizite – überschritten ist, in denen also die für die gutachtliche Beurteilung unverzichtbaren Anknüpfungstatsachen, wie sie oben aufgeführt sind, nicht bzw. nicht ausreichend erhoben wurden.
Die Prüfungsschritte zur Sicherung des zeitlichen Zusammenhangs sind also folgende:
Zitierweise:
Gieretz H, Ludolph E (2021). Koronare Herzkrankheit (KHK). In: Gieretz H, Ludolph E: Begutachtung in der Kardiologie. ecomed Medizin, Landsberg
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