M. Soyka
Abstract aus Suchtmedizin:
Führungsaufsicht setzt unter anderem ein, wenn eine Strafe oder auch eine Unterbringung im Maßregelvollzug auf Bewährung ausgesetzt wird. Im Rahmen der Führungsaufsicht können Auflagen bzw. Weisungen erteilt werden, denen der Betroffene Folge zu leisten hat. Im konkreten Fall gab es bei einem langjährigen Drogenabhängigen eine Weisung zur Abstinenzeinhaltung, die der Betroffene nicht einhalten wollte und konnte, was zu einer neuen Anklage führt. Medizinische und forensische Implikationen des Falles werden diskutiert.
English Version:
The relevance of relapses for drug-dependent patients on probation are discussed.
Zitierweise:
Soyka M (2020). Kann ein Verstoß gegen die Abstinenzzuweisung bei Führungsaufsicht strafbar sein? Suchtmedizin 22(1): 21-23
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