MDK Bayern, TH Deggendorf
Pflegebedürftige, die in ihrem häuslichen Umfeld wohnen, werden tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Einrichtung gepflegt und betreut. Die Tages- und Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung.
Leistungen
Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages trägt die Pflegekasse die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und notwendige medizinische Behandlungspflege.
Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Fahrtkosten.
Der Entlastungsbetrag von 125 € nach § 45 b kann für die entstandenen Eigenbelastungen gegen Vorlage entsprechender Belege in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege verwendet werden.
Höchstmöglicher Gesamtanspruch
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Anspruchsvoraussetzungen
Hinweis!
Tages- und Nachtpflege wird überwiegend von Versicherten in Anspruch genommen, welche der Präsenz einer Pflegeperson bedürfen, deren Angehörige jedoch tagsüber beruflich abwesend sind.
Sie sollte auch als Instrument zur Entlastung der Pflegeperson gesehen werden!
Weitere Informationen
Zitierweise
MDK Bayern, TH Deggendorf: Checklisten für die Pflegeberatung, Darauf kommt es in der Beratungspraxis an! Pflege, Gesundheitsförderung, Organisation und Rechtsfragen, ecomed Medizin, Landsberg
Der ecomed MEDIZIN PublikationsTicker informiert Sie über die wichtigsten und spannendsten Beiträge aus unseren medizinischen Publikationen aus allen Fachgebieten von A wie AINS bis U wie Umweltmedizin.