J. G. Gostomzyk
Das System der staatlich veranlassten, solidarisch und als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer organisierten Sozialversicherung in Deutschland hat in einer über 100-jährigen Geschichte eine bemerkenswerte Resistenz gegenüber gesellschaftlichem Wandel bewiesen und erfährt noch immer eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.
In der derzeitigen Ausprägung, zusammenfassend dargestellt in dem seit 1975 eingeführten Sozialgesetzbuch (SGB), ist das System das Ergebnis der Sozialpolitik seit Gründung der Bundesrepublik und soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen gestalten.
Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
Dazu gehört die wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter (§ 4 SGB I).
Die Sozialpolitik soll, orientiert an den jeweilig herrschenden gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen, dafür sorgen, dass die Rechtsansprüche der Bürger zur sozialen Sicherung nicht nur prinzipienorientiert formale, sondern reale Verwirklichungschancen haben.
Im Buch finden Sie den kompletten Beitrag.
Zitierweise:
Gostomzyk JG (2015). Soziale Sicherungen in der Gesellschaft. In: Gostomzyk JG, Hollederer A (Hrsg.), Angewandte Sozialmedizin, Kap. II-1, 27. Erg.-Lfg. ecomed Medizin, Landsberg
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