P.W. Gaidzik
Ist der Gutachter als „Gehilfe“ bzw. „sachkundiger Berater“ unverzichtbarer Helfer Justitias, kann er doch gelegentlich selbstmit ihr in Konflikt geraten, sei es, dass man gegen ihn im Zusammenhang mit seiner gutachtlichen Tätigkeit strafrechtliche Vorwürfe erhebt, sei es, dass er vom Auftraggeber oder vom Probanden für ein vermeintlich falsches Gutachten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Spielten diese Aspekte in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle, haben die vermeintlichen oder tatsächlichen „Justizskandale“ Mängel ärztlicher Gutachten in den Fokus medialer Aufmerksamkeit gerückt. Dies blieb nicht ohne Folgen für dieRechtspraxis. Unzufriedene Probanden, zuweilen unterstützt von Gruppierungen, die ärztlicheGutachter in geradezu „mafiöse Strukturen“ der Versicherungswirtschaft oder Sozialversicherungsträger eingebunden sehen, erheben immer häufiger entsprechende Vorwürfe.
Mag der einzelne Gutachter dem haftungsrechtlichen Risiko noch mit einem entsprechenden Versicherungsschutz begegnen, können strafrechtliche Vorwürfe für ihn – unabhängig von ihrer Berechtigung – existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Im Buch finden Sie den kompletten Beitrag mit weitergehenden Informationen.
Zitierweise:
Gaidzik PW (2020). Straf- und Haftungsrecht des Gutachters. In: Ludolph E, Schürmann J, Gaidzik PW (Hrsg): Kursbuch der ärztlichen Begutachtung, Kap. V–6.1, 57. Erg.-Lfg. ecomed Medizin, Landsberg
Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Klinische Arbeitsmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention
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