T. Göen
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Zusammenfassung
Die Exposition der Allgemeinbevölkerung gegenüber Benzol erfolgt in erster Linie über Emissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr. Erhöhte Immissionskonzentrationen treten an Hauptverkehrsstraßen und im Einflussbereich industrieller Anlagen auf. Rauchen erhöht die individuelle Belastung erheblich; Lebensmittel haben demgegenüber nur einen geringen Anteil an der Gesamtzufuhr von Benzol.
Benzol wird bei dauerhafter Inhalation zu ca. 50 %, bei oraler Zufuhrwahrscheinlich vollständig und bei Hautkontakt nur in geringem Ausmaß resorbiert. Es verteilt sich im gesamten Organismus und reichert sich in den fetthaltigen Organen an. Retiniertes Benzol wird zu einem sehr variablen Anteil (abhängig von Belastungshöhe und individuellen Gegebenheiten) unverändert über die Atmung und in geringen Mengen über den Urin eliminiert. Der andere Teil wird oxidativ metabolisiert, wobei zunächst Benzolepoxid und aus diesem neben mehreren anderen Metaboliten Chinone und Semichinone entstehen, die nach der derzeitig überwiegend vertretenen Anschauung als Kanzerogene angesehen werden. Als finale Metabolite werden hauptsächlich konjugierte Phenole sowie in geringeren Mengen S-Phenylmerkaptursäure und trans,trans-Muconsäure mit dem Urin ausgeschieden. Hohe Benzol-Konzentrationen wirken narkotisch und hautreizend. Beurteilungsrelevant sind die leukämieverursachenden Wirkungen von Benzol, die möglicherweise in engem Zusammenhangmit den depressorischen Wirkungen auf das blutbildende System stehen. In-vitro- und In-vivo-Tests ergaben keine Hinweise auf Punktmutationen; es wurden aber numerische und strukturelle Chromosomenaberrationen bei exponierten Menschen und im Tierversuch (schon ab 3,25 mg/m3) beobachtet. Kanzerogene Effekte bei Nagern (Leukämien, Lymphome, Häufungen unterschiedlicher Tumorarten und -lokalisationen) konnten in Langzeit-Inhalationsversuchen nachgewiesen werden. Allerdings waren dazu hohe Konzentrationen erforderlich (325 mg/m3), und die Effekte waren nicht deutlich ausgeprägt.
Benzol ist als krebserzeugender Gefahrstoff (CLP-Verordnung: Kategorie 1A) und als eindeutig krebserzeugender Arbeitsstoff (Kategorie 1) ausgewiesen. Aus epidemiologischen Studien ergaben sich Unit-Risk-Schätzungen von 2,8 × 10-6 bis 30 × 10-6 bei lebenslanger Exposition gegenüber 1 µg/m3 Benzol. In der Bundesrepublik Deutschland wird von einem mittleren Unit Risk von 9 × 10-6 ausgegangen.
Zitierweise:
Göen T (2023). Organische Verbindungen/Benzol. In: Wichmann HE, Fromme H (Hrsg.), Handbuch der Umweltmedizin, Kap. VI-4, 77. Erg.-Lfg. ecomed Medizin, Landsberg
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